Garantieverlängerung bei uhren4you.de – Bis zu 10 Jahre Schutz für Ihre Uhr

Bei Uhren4you.de bieten wir Ihnen eine exklusive Garantieverlängerung auf viele unserer hochwertigen Uhrenmodelle. Profitieren Sie von einer verlängerten Gewährleistung und erhalten Sie zusätzliche Sicherheit für Ihre wertvolle Uhr – kostenlos und unkompliziert!

  • 5 Jahre Garantie & 10 Jahre Garantie 

    Für alle Wohnraumuhren ab 1.500 € erhöhen wir die Gewährleistung auf insgesamt 5 Jahre (gesetzliche Gewährleistung + 3 Jahre zusätzlich).

    Sollte innerhalb der Garantiefrist ein Problem mit dem Uhrwerk, Schlagwerk, der Mechanik auftreten, dann übernehmen wir die Gewährleistung für Ihre Uhr.

  • 3 Jahre Garantie auf viele Armband- und Wohnraumuhren

    Bei zahlreichen Armbanduhren- und Wohnraumuhren-Marken verlängern wir die Gewährleistung auf insgesamt 3 Jahre (gesetzliche Gewährleistung + 1 Jahr zusätzlich).

    Dieser Service ist für Sie kostenlos und automatisch bei Ihrem Kauf inbegriffen.

    Sollte innerhalb der Garantiefrist ein Problem mit dem Uhrwerk, Schlagwerk, der Mechanik auftreten, dann übernehmen wir die Gewährleistung für Ihre Uhr.

Was deckt die Garantieverlängerung ab?

  • Ja

    • Bis zu 10 Jahre Garantie auf Top-Marken
    • Kostenlose Garantieverlängerung ohne Zusatzkosten 
    • Schneller und unkomplizierter Service
    • Zusätzliche Sicherheit für Ihre wertvolle Uhr
  • Nein

    • Normale Abnutzung und Verschleiß
    • Mangelnde Pflege oder unsachgemäße Behandlung
    • Batterieersatz
    • Beschädigtes oder zerkratztes Uhrglas
    • Verschlissene oder defekte Armbänder

Umfang und Ausschluß der Gewährleistungsverlängerung

Wir übernehmen für das Uhrwerk, Schlagwerk oder der Mechanik die verlängerte Gewährleistung für Ihre Uhr. Bei allen aufgeführten Marken deckt die Garantie jene Fälle nicht mit ab, die aufgrund mangelnder Pflege, unsachgemäßer Behandlung und normalen Verschleiß entstehen. Ebenso Batterieersatz, Schäden am Glas und verschlissene oder defekte Armbänder sind von den Garantieleistungen ausgeschlossen. Für die Einhaltung der Fristen gilt das ausgestellte Rechnungsdatum.